05 September 2013

Bundesverfassungsgericht ersetzt schlechte Regierungen: Mollath statt Merk und Merkel ... hoffentlich auch bald "Residenzpflicht" weg

Die alten autoritären Kräfte waren sich über lange Zeit viel zu sicher, die BürgerInnen fühlten sich geschützt: Alles nur Geschäfte auf unsere Kosten.

Die gleiche Tour mit den gewaltsamen täglichen Polizeikontrollen gegenüber den AsylbewerberInnen, die nicht mehr depressiv in den totgeschwiegenen Selbstmord-Lagern leben wollen: Als non_citizen sind sie seit Wochen zu Fuß durch Bayern zu einem refugeestruggle unterwegs, die Abschaffung der bayrisch-sächsischen Menschenrechts-widrigen Verwaltungs-Residenzpflicht und die einschränkende Lebensmittel-Versorgung statt finanziellem Unterhalt und Arbeits- wie Ausbildungsrecht zu fordern.

Man muss das ganz lesen, um zu verstehen, wie weit dieses bayerische Justizsystem im Fall Mollath von Rechtsstaat und Bürgerrechten entfernt ist. Die CSU, die die politische Verantwortung für diese Zustände in der Justiz trägt, muss dafür einen Denkzettel bei den nächsten Wahlen bekommen! Die sehen das sonst als Aufforderung zum Jetzt erst recht und weiter so an.

Pressemitteilung Nr. 56/2013 vom 5. September 2013
Beschluss vom 26. August 2013
2 BvR 371/12

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im „Fall Mollath“

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der
Verfassungsbeschwerde des Gustl Ferdinand Mollath gegen Beschlüsse des
Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben.
Die in den Beschlüssen des Jahres 2011 aufgeführten Gründe genügen
nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu rechtfertigen. Die
Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird zur
erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.
weiter: www.facebook.com/dinglreiter/posts/10202019065146931
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-056.html

Zweiter Tag in München, 04.09.13 20:00 Uhr

  • Die Verantwortlichen im Gewerkschaftshaus haben zugesagt, dass die Protestierenden eine weitere Nacht im Gebäude bleiben können. Morgen soll es weitere Gespräche geben.
  • Im Verlauf des heutigen Tages sind immer wieder Personen (Non-Citizens und Citizens) von der Polizei kontrolliert worden, die das Gebäude verlassen haben. Aufgrund dessen sind zwei Non-Citizens zwischenzeitlich in Polizeigewahrsam genommen worden. Sie sind mittlerweile wieder frei und zurück bei ihren Mitstreiter_innen.
17:00 Uhr
  • Die Gruppe der Protestierenden wird vorerst im Gewerkschaftshaus geduldet - als kurzfristige Notlösung.
  • Im Haus befinden sich zur Zeit etwa 60 Non-Citizens und einige Unterstützer_innen.

Zweites Statement des Protestmarschs am zweiten Tag nach der Ankunft in München (Zehnte Pressemitteilung)

 
 

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